Für die Nutzung der Veridara-Plattform durch Coaches, Trainer:innen und Berater:innen (Unternehmer i.S.d. § 1 UGB). Stand: 06.06.2026
Das ONX Institut (gemeinnütziger Verein, ZVR 1341686592, „Veridara") stellt im Rahmen seines Forschungs- und Entwicklungsprojekts Veridara Key eine Software-Plattform bereit, über die Teilnehmende („Partner") für ihre Klient:innen Persönlichkeitsprofile und Berichte nach der Veridara Key Method erstellen lassen können. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer; ein Verbrauchergeschäft wird nicht begründet.
Teilnahme nur für Vereinsmitglieder: Die Nutzung der Plattform setzt die Mitgliedschaft im ONX Institut voraus. Mit der Registrierung stellt der Partner zugleich einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied; die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der Vereinsstatuten. Die Statuten werden Mitgliedern nach der Aufnahme im Portal zugänglich gemacht; die wesentlichen Informationen zur Mitgliedschaft (Rechte, Pflichten, Beiträge) erhalten Interessent:innen vor dem Beitritt.
Leistungen der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft umfasst die Teilnahme an Workshops und Schulungen, den Zugang zum Veridara-System sowie ein Kontingent an Verwendungstoken, mit denen Leistungen im Rahmen des Vereins abgerufen werden können.
Die Berichte sind Reflexions- und Coaching-Instrumente. Sie stellen keine medizinische, psychotherapeutische, rechtliche oder finanzielle Beratung dar und ersetzen keine solche. Entscheidungen, die der Partner oder dessen Klient:innen auf Grundlage der Berichte treffen, liegen in deren Verantwortung.
Veridara bemüht sich um hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
Veridara haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Veridara Key Method, die Plattform, Marken und Berichts-Gestaltung sind geschützt. Der Partner erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Linz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.