gemäß Art. 28 DSGVO — zwischen dem Verein (Auftragsverarbeiter) und dem Mitglied (Verantwortlicher) · Stand: 06.06.2026
Das Mitglied nutzt das vom Verein bereitgestellte Veridara-System, um für seine/ihre Klient:innen Persönlichkeitsprofile und Berichte erstellen zu lassen. Dabei verarbeitet der Verein personenbezogene Daten der Klient:innen im Auftrag und nach Weisung des Mitglieds. Das Mitglied ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, der Verein ist Auftragsverarbeiter i.S.d. Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
| Betroffene | Datenarten |
|---|---|
| Klient:innen des Mitglieds | Stammdaten (Name, Kontakt), Geburtsdaten (Datum, Zeit, Ort), Angaben aus dem Erhebungsbogen, abgeleitete Auswertungsdaten |
Besondere Kategorien (Art. 9): [prüfen — je nach Erhebungsbogen-Inhalt könnten Gesundheits-/Weltanschauungsdaten betroffen sein; falls ja, gesonderte Hinweise nötig]
Die Vereinbarung gilt für die Dauer der Mitgliedschaft. Nach Beendigung gelten die Löschpflichten gemäß § 8.
Der Verein verarbeitet die Daten ausschließlich im Rahmen der dokumentierten Weisungen des Mitglieds — diese ergeben sich aus der bestimmungsgemäßen Nutzung des Systems. Weisungen, die gegen das Datenschutzrecht verstoßen, wird der Verein nicht ausführen und das Mitglied darauf hinweisen.
Der Verein trifft angemessene Maßnahmen, insbesondere:
Das Mitglied erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter. Der Verein informiert über beabsichtigte Änderungen und ermöglicht Widerspruch.
| Dienstleister | Zweck | Standort / Transfer |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH [Firmierung prüfen] | Hosting / Infrastruktur | EU (DE/FI) |
| Anthropic [Entität/Adresse prüfen] | KI-Berichtserstellung (nur pseudonymisierte Daten) | USA — [SCC/DPF] |
| OpenAI [Entität prüfen] | KI-Berichtserstellung (nur pseudonymisierte Daten) | USA — [SCC/DPF] |
| Mistral AI [Entität prüfen] | KI-Berichtserstellung (nur pseudonymisierte Daten) | EU (FR) |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung | EU (IE) [Zahlungsdaten: Mitglied, nicht Klient:in — Einordnung prüfen] |
Nach Beendigung der Mitgliedschaft löscht der Verein die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht; im Übrigen spätestens ein Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft.
Es gilt österreichisches Recht. Im Übrigen gelten die DSGVO und das DSG. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Diese Vereinbarung wird im Rahmen des Beitritts elektronisch geschlossen; der Abschluss wird mit Zeitpunkt und Version dokumentiert.